Kleinen Waffenschein beantragen in Deutschland

Einen kleinen Waffenschein benötigen Sie, wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit führen wollen. Damit sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) gemeint. Das Waffengesetz (WaffG) bezieht sich, in Bezug auf die Öffentlichkeit, auf alles, was sich nicht innerhalb Ihrer Wohnung befindet. Außerdem ist öffentlich auch das, was außerhalb Ihrer Geschäftsräume, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte liegt. Im Sinne des Waffengesetzes ist mit Führen die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe gemeint.

Damit Sie einen kleinen Waffenschein erhalten können, müssen Sie nicht nur einige Voraussetzungen erfüllen, sondern auch einen Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß § 10 (4) Satz 4 des Waffengesetzes ausfüllen, und diesen bei der zuständigen Behörde einreichen.

Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein

  • Volljährigkeit
  • Keine Vorstrafen, ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen
  • Fachpsychologisches Beurteilungsschreiben sowie körperliche Eignung
  • Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Fachgerechte Aufbewahrung der Waffen

Wie läuft die Beantragung eines kleinen Waffenscheins ab?

Um einen kleinen Waffenschein zu beantragen, müssen Sie das amtlich vorgeschriebene Formular nutzen. Etwas weiter oben finden Sie die entsprechenden Links, die Sie direkt dorthin führen. Drucken Sie sie aus und füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Sollten Sie keinen Drucker haben, können Sie sich Ihren Antrag auch kostenlos bei der für Sie zuständigen Behörde bekommen.

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß § 10 (4) Satz 4 des Waffengesetzes (Kleiner Waffenschein) ausgefüllt haben, können Sie ihn einreichen. Bei manchen Behörden geht dies bereits online. Wichtig ist, ganz gleich, ob Sie Ihren Antrag online oder offline einreichen, dass Sie nicht die anderen notwendigen Unterlagen vergessen.

Anschließend wird die Behörde prüfen, ob Ihre erforderliche Zuverlässigkeit vorliegt. Diese Überprüfung findet über das Bundeszentralregister und dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister statt, aus dem ein entsprechender Auszug angefordert wird. Außerdem wird auch die örtliche Polizeidienststelle befragt.

Die Ausstellung des kleinen Waffenscheins kann drei bis acht Wochen dauern. In Zeiten, in denen die Nachfrage besonders hoch ist, kann es auch länger dauern.

Je nach Verfahren der Behörde bekommen Sie Ihren Waffenschein per Post zugesendet oder eine Abholaufforderung. Auch davon abhängig ist, ob Sie den KWS bei der Abholung bezahlen, oder ob Sie zuerst einmal die Zahlung leisten müssen. Wie genau das für Sie zuständige Amt handelt, sollten Sie am besten dort erfragen.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des kleinen Waffenscheines

Eingereicht werden müssen der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Waffenscheins, sowie der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe. Des weiteren muss der Sachkundenachweis eingereicht werden. Welcher Art der Sachkundenachweis ist, hängt maßgeblich davon ab, zu welchem Zweck der Waffenschein beantragt werden soll. Selbstverständlich muss auch die eigene Identität durch entsprechende Dokumente glaubhaft gemacht werden.
Um ihre Eignung zum Führen einer Waffe zu belegen, kann es notwendig sein, ein psychologisches Gutachten von einem Fach – oder Amtsarzt abzugeben. Ein weiterer wichtiger Nachweis, der dem Antrag hinzugefügt werden muss, ist die anschauliche Glaubhaftmachung, dass man mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und diese Gefahr durch das Tragen einer Waffe gemindert werden könnte. Denkbar ist dies beispielsweise bei Mitarbeitern eines Sicherheits – oder Bewachungsunternehmens, wenn im konkreten Fall stark gefährdete Personen oder Objekte geschützt werden müssen.

Kosten für den kleinen Waffenschein

  • Baden-Württemberg: ca. 50 Euro
  • Berlin: 50 Euro
  • Brandenburg: 50 Euro
  • Bremen: 100 Euro
  • Freie und Hansestadt Hamburg: 52 Euro
  • Freistaat Bayern: je nach Stadt zwischen 30 und 150 Euro
  • Freistaat Sachsen: 75 Euro
  • Freistaat Thüringen: abhängig von der jeweiligen Stadt
  • Hessen: ca. 50 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 55 Euro
  • Sachsen-Anhalt : 66 Euro
  • Schleswig-Holstein: 60 Euro

Hinzu kommen die Gebühren für die erforderlichen Prüfungen auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Sie wird spätestens alle drei

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck (Formulare & Online-Dienste)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass)
  • Gegebenenfalls: amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Rechtsgrundlage

  • § 4 Waffengesetz (WaffG) (Voraussetzungen für eine Erlaubnis)
  • § 5 Waffengesetz (WaffG) (Zuverlässigkeit)
  • § 6 Waffengesetz (WaffG) (Persönliche Eignung)
  • § 10 Waffengesetz (WaffG) (Erteilung von Erlaubnissen)
  • § 36 Waffengesetz (WaffG) (Aufbewahren von Waffen und Munition)
  • Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (WaffG) – Waffenliste
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Fragen und Themen zu dem Thema "Waffenschein Allgemein"

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