Darf der Antragssteller eines kleinen Waffenscheins keine körperliche Behinderung oder Sinnesbehinderung besitzen?

Wer einen kleinen Waffenschein beantragen möchte, „darf“ grundsätzlich schon eine körperliche Behinderung oder Sinnesbehinderung besitzen.

Zu beachten ist hierbei, dass diese natürlich nicht so schwer sein darf, sodass der sichere Gebrauch eingeschränkt ist.

Insofern ist es also vom Einzelfall abhängig und bedarf einer entsprechenden Prüfung bzw. Bescheinigung des Arztes.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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