Waffenschein beantragen in Deutschland

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein. Die Waffenbesitzkarte erlaubt seinem Inhaber eine Waffe zu besitzen, diese aber nicht zu führen. Ein Waffenschein hingegen ermöglicht das Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe in der Öffentlichkeit. Die Erteilung eines Waffenscheins ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Voraussetzungen für einen Waffenschein

Um einen Waffenschein erteilt zu bekommen, müssen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die auch für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erforderlich sind. Man muss mindestens 18 Jahre alt, waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein. Das bedeutet, dass die beantragende Person unter anderem keine Vorstrafen haben darf. Zudem darf auch keine Alkoholabhängigkeit oder eine Abhängigkeit von anderen berauschenden Mitteln bekannt sein. Weitere Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und damit auch für den Waffenschein sind der Sachkunde Nachweis und der Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz einer Waffe.
Um einen Waffenschein beantragen zu können kommen zudem noch hinzu : Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro und die Glaubhaftmachung, dass man stärker als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und das Beisichführen einer Waffe geeignet ist, dieses Risiko zu mindern.

Wie läuft die Beantragung eines Waffenscheins ab?

Zunächst muss die Beantragung des Waffenscheins bei der zuständigen Behörde initiiert werden. Dazu kann man sich bei dieser Behörde die notwendigen Antragsformulare aushändigen lassen oder sich diese auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde herunter laden. Diese gilt es nun auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen beizubringen. Ob eine Person als zuverlässig und damit in der Lage zum Führen einer Waffe ist, wird meist von der zuständigen Behörde selbst überprüft. Die anderen Voraussetzungen müssen von der antragsstellenden Person selbst nachgewiesen und eingereicht werden. Wurden alle Unterlagen und Nachweise abgegeben heißt es warten. Nun prüft die Behörde, ob alle Voraussetzungen zur Erteilung eines Waffenscheins tatsächlich vorliegen.
Je nach Bundesland können unterschiedliche Behörden für die Erteilung eines Waffenscheins zuständig sein.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Waffenscheines

Eingereicht werden müssen der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Waffenscheins, sowie der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe. Des weiteren muss der Sachkundenachweis eingereicht werden. Welcher Art der Sachkundenachweis ist, hängt maßgeblich davon ab, zu welchem Zweck der Waffenschein beantragt werden soll. Selbstverständlich muss auch die eigene Identität durch entsprechende Dokumente glaubhaft gemacht werden.
Um ihre Eignung zum Führen einer Waffe zu belegen, kann es notwendig sein, ein psychologisches Gutachten von einem Fach – oder Amtsarzt abzugeben. Ein weiterer wichtiger Nachweis, der dem Antrag hinzugefügt werden muss, ist die anschauliche Glaubhaftmachung, dass man mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und diese Gefahr durch das Tragen einer Waffe gemindert werden könnte. Denkbar ist dies beispielsweise bei Mitarbeitern eines Sicherheits – oder Bewachungsunternehmens, wenn im konkreten Fall stark gefährdete Personen oder Objekte geschützt werden müssen.

Kosten für den Waffenschein

Wie hoch die Kosten für die Beantragung eines Waffenscheins ausfallen, hängt maßgeblich von der geltenden kommunalen Gebührenregelung ab. Durchschnittlich liegen die Kosten für eine Beantragung bei 100 bis 500 Euro. Ein „kleiner“ Waffenschein hingegen, kann schon für rund 50 Euro beantragt werden. Dieser bezieht sich auf das Führen einer erlaubnisfreien Waffe außerhalb der eigenen Wohnung.

Sonstiges

Ein Waffenschein wird für höchstens drei Jahre genehmigt und muss danach verlängert werden. Bestimmte Berufsgruppen ist es fernab dieser Bestimmungen erlaubt, eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Dies gilt aber nur für die Ausübung ihres Berufs und nicht für ihr Privatleben.

Rechtsgrundlage

Die maßgeblichen Vorschriften zur Beantragung eines Waffenscheins finden sich im Waffengesetz (WaffG) und dazugehörigen Verordnungen. Besonders die §§ 4 bis 36 dieses Gesetzes werden in Fragen der Erteilung oder Versagung eines Waffenscheins heran gezogen.

Fragen und Themen zu dem Thema "Waffenschein Allgemein"

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