Kann ein Waffenschein seine Gültigkeit verlieren?

Es kommt darauf an, von welchem Waffenschein man spricht.
Der kleine Waffenschein verliert seine Gültigkeit nicht, es sei denn, dass einem die Erlaubnis aus berechtigten Gründen entzogen wird. Das passiert in dem Fall, wenn nach (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG) davon auszugehen ist, dass der Waffenscheininhaber nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit bzw. Eignung besitzt oder bereits gezeigt hat, dass das der Fall ist.
Der sogenannte „große Waffenschein“ hingegen wird für maximal drei Jahre ausgestellt. Nach diesen drei Jahren muss eine Verlängerung beantragt werden, mit der allerdings auch eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung (nicht rechtskräftig verurteilt, keine Freiheitsstrafe von über einem Jahr, keine Vermutung von missbräuchlichem Gebrauch oder falscher Verwahrung etc.) einher geht.
Die Kosten für die Prüfung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zwischen 200 und 400 Euro sollten Sie einplanen.

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