Pfefferspray: Was Sie wissen sollten

Um sich zu verteidigen, gibt es viele Wege. Wer keine Waffe führen möchte oder darf, der sucht nach Alternativen. Oft genannt wird das „Pfefferspray“, welches allerdings nicht so einfach gekauft und benutzt ist, wie sich das viele Menschen vorstellen, auch wenn es immer noch eines der gängigsten Selbstverteidigungsmittel ist. Aufgrund dessen, dass wir immer wieder miterleben, wie schnell zu dieser Methode geraten wird, möchten wir uns dem Pfefferspray in diesem Artikel widmen und vor allem die rechtliche Situation klären.

Ist Pfefferspray legal? Was sagt das Waffengesetz?

Bevor Sie sich mit der Anschaffung eines Pfeffersprays beschäftigen, sollten Sie sich einmal die rechtliche Situation ansehen. Im Handel werden Sie kein als solches deklariertes bekommen. Sehr wohl kann es aber unter dem Namen „Abwehrspray gegen Hunde“ oder Tierabwehrspray verkauft und erworben werden. In diesem Fall ist der Kauf legal.

Auch das Mitführen ist erlaubt, denn das Spray fällt nicht unter das deutsche Waffengesetz. Ebenso das Anwenden gegen Menschen, sofern ein berechtigter Grund vorliegt und die Selbstverteidigung angemessen geschieht. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass die Anwendung erst einmal eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB darstellt und der Einsatz entsprechend geprüft wird, ob er wirklich notwendig war.

Sollte die Aufschrift „Abwehrspray gegen Hunde“ oder Tierabwehrspray fehlen, so begeht der Träger einen Verstoß gegen das Nebenstrafrecht.

Weil das Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz fällt, gibt es auch keine Altersbeschränkung für den Erwerb, Besitz und das Mitführen.

Der Bereithaltegrund ist entscheidend

Auch wenn sich viele ein Pfefferspray kaufen, um sich gegen eventuelle Angriffe gegen Menschen verteidigen zu können, so ist dies offiziell nicht erlaubt. Das Spray muss also aus dem Grund gekauft werden, um sich gegen Tiere zur Wehr zu setzen.

Sollte dennoch der Notfall eintreten und Sie werden angegriffen oder beobachten, wie eine andere Person in Gefahr gerät, so kann der Einsatz des Pfeffersprays im Sinne von § 32 StGB der Notwehr oder Nothilfe straffrei bleiben.

Unter Notwehr wird verstanden, wenn Sie sich einem rechtswidrigen physischen Angriff ausgesetzt fühlen, welcher sie quasi „überrumpelt“. Nothilfe bedeutet, dass Sie einer dritten Person in einer solchen Situation helfen.

Der Einsatz gegen Menschen wird von der Polizei kritisch durchleuchtet. 
So kam es beispielsweise im Jahre 2014 zu einer Verurteilung von zehn Monate Haft auf Bewährung für eine junge Frau, weil sie vier Männer besprühte. Diese hatten Sie zwar zuvor bedrängt, doch weil sie sich entfernen konnte und erst dann sprühte, lag keine Notwehr mehr vor. Zudem war sie wegen mehrere Pfefferdelikte bereits vorbestraft. 
Auch ein Vollzugsbeamter musste die Konsequenzen spüren, nachdem er mit einer Frau in Streit geriet, weil er ihre Auto-Zulassungsplakette entfernen musste. Aufgrund ihrer Annährung und verbalen Entgleisungen griff er zu dem Pfefferspray und musste infolge dessen 4050 Euro zuzüglich der Gerichtskosten zahlen.

Die verschiedenen Ausführungen von Pfefferspray

Pfefferspray gibt es nicht nur als Sprühnebel, sondern auch als Pfefferschaum oder einem Pfeffergel. Sowie mit einem Breitstahlventil oder auch in anderen Ausführungen aber natürlich auch in verschiedenen Mengen wie z.B. 40ml, 50ml und 63ml.

Der Sprühstrahl des Abwehrsprays ist ideal um sich gegen mehrere Angreifer zu verteidigen. Der sogenannte Breitstrahl hat den Vorteil, dass die Trefferwahrscheinlichkeit höher ist. Das Pfeffergel, welches auch als Weitstrahl bekannt ist, hingegen ist dickflüssig und kann dadurch leicht auf größerer Entfernung angewendet werden. Durch die Konsistenz hält es auch einem flauen Wind stand, welches bei einem Spray leicht dazu führen kann, dass Sie sich selbst außer Gefecht setzen. Der Pfefferschaum kann zielgenau angewendet werden und Sie wissen genau, wo Sie getroffen haben. Allerdings hat es nicht so eine gute Reichweite wie Gel oder Spray.

Wo gibt es Pfefferspray bzw. Tierabwehrspray zu kaufen?

Dank des Internets ist es heute kein Problem mehr, ein Spray zur Tierabwehr zu kaufen. Es gibt unzählige Bezugsquellen, auch in diversen Ladengeschäften wie einem Waffenladen oder Zooladen ist es erhältlich. Allerdings kann Pfefferspray nicht in einer Apotheke erworben werden, denn auch wenn es dort Mittel gegen Flöhe, Zecken und Mücken gibt, so gehört wird das Tierabwehrspray nicht dem Gesundheitsbereich zugeordnet.

Der richtige Umgang mit Pfefferspray

Wie mit anderen Waffen und Selbstverteidigungsmitteln auch, sollte der Umgang mit einem Pfefferspray trainiert werden. Am wichtigsten dabei ist, dass sie es so mit sich führen, dass Sie nicht erst danach suchen müssen. Ein guter Platz ist die Jackentasche oder ein Fach der Handtasche, an das Sie mit einem Griff herankommen. Wenn es sich anbietet, sollten Sie das Spray schon in der Hand halten (z.B. wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Auto sind oder eine dunkle Straße entlang müssen). Bleiben Sie dennoch ruhig und zielen Sie nicht sofort auf eine Person, denn das kann zu empfindlichen Strafen führen, wenn Sie nicht in Notwehr handeln.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass Sie durch Mensch oder Tier in Gefahr geraten, so sollten Sie das Spray niemals zu weit von sich weghalten, denn dann kann es Ihnen aus der Hand geschlagen und im schlimmsten Fall gegen Sie eingesetzt werden. Auch sollten Sie versuchen, sich nicht in Windrichtung zu stellen und nach dem Sprühen sofort zu fliehen, ansonsten könnten auch Sie etwas abbekommen. Rufen Sie danach sofort die Polizei.

Es ist auch ratsam, dass Sie sich mehrere Dosen kaufen oder versuchen Sie, an eine leere heranzukommen. Viele Händler bieten auch Inert-Sprays an mit denen Sie üben können. Testen Sie den Umgang mit dem Spray dort, wo sich niemand befindet und unter freiem Himmel. So können Sie lernen, wie Sie die Dose im Notfall halten müssen um sie richtig einsetzen zu können.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Schauen wir doch einmal in den Rest der Welt: Während das Pfefferspray auch in der Schweiz keine Waffe darstellt (und damit erlaubt ist), stellt es beispielsweise in Österreich, Frankreich, Polen als Waffe, der Besitz, Verkauf und das Führen ist erlaubt. In den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Griechenland, Norwegen sowie Großbritannien ist es komplett verboten.
In Schweden ist der Verkauf, Besitz und das Führen nur mit einem nur mit waffenrechtlichem Dokument genehmigt, in Finnland sogar nur mit einer polizeilichen Genehmigung.

Fragen und Themen zu dem Thema "Pfefferspray"

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