Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Hessen.

Zuständige Einrichtung für die Waffenschein Beantragung Hessen

Der Oberbürgermeister
ORDNUNGSAMT – 310212-Waffenrecht
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
Telefon 0611 31-2124
0611 31-2125
Telefax 0611 31-4970

Wichtige Informationen zur Beantragung

Die Gebühr kann in den Diensträumen per EC-Cash entrichtet werden. Dauer: zirka sechs bis acht Wochen.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringen sind: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz, Anlage zum Antrag einer WBK, Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Verbandes, Sachkundenachweis / -Zeugnis.
Gebühren: 50 EUR

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr.

Beantragungen je nach Stadt

Je nach Stadt können die Anforderungen für eine Beantragung variieren:

Frankfurt am Main
Offenbach am Main
Bergstraße
Darmstadt-Dieburg
Fulda
Gießen
Groß-Gerau
Hersfeld-Rotenburg
Hochtaunuskreis
Lahn-Dill-Kreis
Limburg-Weilburg
Main-Kinzig-Kreis
Main-Taunus-Kreis
Marburg-Biedenkopf
Odenwaldkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Schwalm-Eder-Kreis
Vogelsbergkreis
Waldeck-Frankenberg
Werra-Meißner-Kreis
Wetteraukreis
Wiesbaden

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