Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Niedersachsen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Niedersachsen

In Niedersachsen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinden.


Wichtige Informationen zur Beantragung

Bitte wenden Sie sich an die Bürgerauskunft der Gemeinde um zu erfahren, welche Stelle für die Beantragung des Waffenscheins zuständig ist.

Voraussetzungen für die Beantragung

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*
* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

variiert je nach Stelle

Beantragungen je nach Stadt

Je nach Stadt können die Anforderungen für eine Beantragung variieren:
Braunschweig
Hannover
Lüneburg
Wolfsburg
Osnabrück
Bramsche
Salzgitter
Ammerland
Aurich
Celle
Cloppenburg
Cuxhaven
Delmenhorst
Diepholz
Emden
Emsland
Friesland
Gifhorn
Goslar
Göttingen
Hameln-Pyrmont
Harburg
Heidekreis
Helmstedt
Hildesheim
Holzminden
Leer
Lüchow-Dannenberg
Lüneburg
Nienburg/Weser
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz

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