Jagdschein beantragen in Deutschland

Sie möchten jagen gehen? Wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebene Jägerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich an die Beantragung Ihres Jagdscheins machen.
Denn erst mit dieser Urkunde wird Ihnen das Recht zur Jagd gegeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie sich nun direkt auf in den nächsten Wald machen, die Jagd ausüben und ein Reh schießen dürfen. Dies würde auch gegen alles verstoßen, auf das das Jagdrecht abzielt. Im Vordergrund steht nämlich: „den artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten“.

Auch mit der Ausstellung des Jägerscheins ist es Ihnen nur gestattet, die festgelegten Jagdbezirke zu nutzen bzw. auf Privatbesitz, für das Ihnen der Grundstückseigentümer die Jagderlaubnis erteilt hat.

Ausgestellt wird der Schein für maximal drei Jagdjahre.

Wozu berechtigt der Jagdschein?

Der Jagdschein an sich berechtigt seinen Inhaber noch nicht automatisch dazu, die Jagd ausüben zu dürfen. Zum einen darf nach dem Bundesjagdgesetz nur innerhalb der Jagdbezirke gejagt werden oder dort, wo der Grundstückseigentümer das auf seinem Privatbesitz gestattet.
Unterschieden wird dabei zwischen den Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.

Voraussetzungen, um den Jagdschein zu erhalten:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Waffengesetz (WaffG) (keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankungen und Debilität [§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG])
  • Einwandfreies Führungszeugnis

Rechtsgrundlage(n)

Wo Sie den kleinen Waffenschein beantragen können

Den Jagdschein bekommen Sie bei der Unteren Jagdbehörde, die meist beim Ordnungsamt zu finden ist.

Formular für den Jagdscheinantrag herunterladen:

Das kostet der Jagdschein

Die Kosten für die Beantragung eines Jagdscheins setzen sich immer aus der sogenannten Jagdscheingebühr und der Jagdabgabe zusammen. Ausgestellt werden die Jagdscheine entweder als Tagesjagdschein oder Jahresjagdschein. Beide Varianten werden auch als Jugendjagdschein ausgestellt, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.

Die folgenden Kosten beziehen sich auf Informationen aus dem März 2017. Wir geben keine Garantie auf die Richtigkeit der Gebühren – bitte erkunden Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Das kostet der Jagdschein

Quelle: http://www.face.eu/sites/default/files/costs_of_hunting_licences_-_germany.pdf

Wie läuft die Beantragung eines Jagdscheins ab?

Bevor Sie sich an die Beantragung machen können, müssen Sie zunächst die Jägerprüfung machen. Ihr geht ein umfangreicher Lehrgang bzw. eine Jagdausbildung voran, die aus mindestens jeweils 60 Theorie- und Praxisstunden besteht.

Die Beantragung des Scheins erfolgt bei der Unteren Jagdbehörde. Die Öffnungszeiten und genauen Adressen finden Sie ganz einfach im Internet. Wir haben Ihnen etwas weiter oben eine Liste mit Links für Ihr Bundesland zusammengestellt. Dort können Sie das Antragsformular kostenlos herunterladen und ausdrucken. So können Sie zu Hause alles in Ruhe ausfüllen und sich dann mit allen Unterlagen auf den Weg machen, Ihren Jagdschein zu beantragen. Sollten Sie keinen Drucker haben, können Sie Ihren Antrag selbstverständlich auch kostenlos beim Unteren Jagdamt bekommen.

Vergessen Sie auf keinen Fall die restlichen Unterlagen, damit alles reibungslos vonstattengeht.

Je nach Bundesland und Arbeitsweise des Amts kann es sein, dass Sie Ihren Jagdschein unter Vorbehalt direkt mitbekommen und die Prüfung Ihrer Unterlagen erst später erfolgt. Ebenso kann das Verfahren so aussehen, dass Sie ihn 2 bis 3 Wochen später abholen können oder ihn per Post zugeschickt bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Aktuelles Passbild
  • Ausgefüllter Antragsvordruck
  • Versicherungsbestätigung einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum des Jagdscheines (Mindestdeckungssummen 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
  • Nachweis über eine in Deutschland erfolgreich abgelegte Jägerprüfung
  • Sofern vorhanden: Teilnahmebescheinigung über kundige Person und/oder Entnahme von
  • Trichinenproben

Kommen Sie nicht aus Deutschland, möchten aber hier zur Jagd gehen, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein. Wenden Sie sich dazu an die Untere Jagdbehörde, welche für den Jagdbezirk zuständig ist, in dem Sie auf die Pirsch gehen möchten.

Einen Jagdschein für maximal drei Jahre bekommen Sie, wenn Sie eine entsprechende Prüfung in Ihrem Wohnland gemacht haben, welche der Deutschen ähnlich ist. Ist dies nicht der Fall und Ihre Prüfung kann hier nicht gleichgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Ausländer-Tagesjagdschein zu erhalten. Dieser ist 14 aufeinanderfolgende Tage ab Ausstellung gültig und nutzbar.

Zur Beantragung mitzubringen sind neben den schon genannten erforderlichen Unterlagen weiterhin:

  • Jagdeinladung für einen im Bereich im gelegenen Jagdbezirk
  • Urkunde Ihrer erfolgreichen Jägerprüfung
  • Gültiger Jagdschein/Jagdkarte des Heimatlandes
  • Gegebenenfalls Ihr Führungszeugnis oder Ihr Strafregisterauszug Ihres Heimatlandes

Der Jugendjagdschein

Bis zum 18. Lebensjahr wird der sogenannte „Jugendjagdschein“ erteilt, bis dahin gelten Jäger und Jägerinnen als Jungjäger. Hierfür brauchen Jugendliche die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Weitere Infos zum Jagdschein

Jagdschein und Waffenbesitz
Der Jugendjagdschein
Die Jagdarten
Die JagdausrüStung
Verlängerung des Jagdscheins

Kosten für den Erwerb eines Jagdscheins

Wie viel der Jagdschein kostet, kann sich von Bundesland zu Bundesland und von Jagdschule zu Jagdschule unterscheiden. Grob geschätzt sollte man sich auf etwa 1500 € für die schulische Jagdausbildung einstellen. Hinzu kommen Kosten für die Jagdprüfung und die Benutzung des Schießstands für die Schießausbildung. Beides liegt jeweils bei 250 bis 300 € zusätzlich. Alles in einem sollten für den Jagdschein also etwa 2000 bis 2100 Euro eingeplant werden.

Das Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist 1952 entstanden und wurde 1976 neu aufgerollt. Aufgrund diverser Änderungen wurde es schon mehrfach aktualisiert, was auch für die Zukunft nicht auszuschließen ist. Grob formuliert ist es dazu da, genau zu regeln, welche Personen zum Jagen berechtigt sind, wo sie es tun und in welcher Form. Es ist in 11 Abschnitte mit 46 Paragrafen unterteilt, die sich unter anderem mit dem Jagdrecht, Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung, der Beunruhigung von Wild und Straf- und Bußgeldvorschriften beschäftigen.

Fragen und Themen zu dem Thema ""

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