Der Jugendjagdschein

Wenn der Antragssteller mindestens 18 Jahre alt ist, ist die Ausstellung eines Jagdscheines möglich. Jedoch können auch Personen unter 18 Jahren jagen gehen, wenn sie den sogenannten Jugendjagdschein erwerben. Für diese jagdliche Erlaubnis gelten besondere Regelungen. Diese sind im BJagdG § 16 festgehalten.

Wer erhält den Jugendjagdschein?

Den Jungendjagdschein erhalten Antragssteller, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind. Wie bei dem „Erwachsenenjagdschein“, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit es zu einer Genehmigung kommt.

Voraussetzungen für den Jugendjagdschein:

  • Gültiger Personalausweis (alternativ gültiger Reisepass)
  • Abgeschlossene Jägerprüfung
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Personenschäden)

Wozu berechtigt der Jagdschein für Jugendliche (nicht)?

  • + Jagd in Begleitung seines Erziehungsberechtigten und jagderfahrenen Begleiters. Alternativ: in Begleitung einer vom Erziehungsberechtigten zuvor schriftlich festgelegten volljährigen Person• + Jagd in Begleitung seines Erziehungsberechtigten und jagderfahrenen Begleiters. Alternativ: in Begleitung einer vom Erziehungsberechtigten zuvor schriftlich festgelegten volljährigen Person
  • + Notwendige Jagdwaffen und Munition dürfen zum Training, der Jagd oder zu jagdlichen Schießwettbewerben ausgeliehen werden
  • + Im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten dürfen Waffen und Munition ohne Erlaubnis geführt werden
  • – An Gesellschaftsjagden darf als Schütze nicht teilgenommen werden
  • – Kein Erwerb von Waffen und Munition

Die Jägerprüfung für Jugendliche

Die nötige Jägerprüfung kann schon vor Erreichen des 16. Lebensjahrs begonnen bzw. abgeschlossen werden, genauer mit 15,5 Jahren.

Die Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, denn in diesen beiden Bundesländern gibt es keine entsprechende Regelung in den Jägerprüfungsverordnungen. Das bedeutet, dass dort nach dem Waffengesetz agiert wird, womit die Jägerprüfung auch schon mit 14 Jahren abgelegt werden kann. Allerdings können Jagdscheinanwärter dennoch erst mit 16 mit dem Jagen beginnen, weil dann erst der Schein ausgestellt wird und gültig ist.

Wie die Prüfung im Detail aussieht, ist nach Landesrecht geregelt. Daher kann sie inhaltlich sehr unterschiedlich ausfallen. Allerdings besteht kein Unterschied zu der für Volljährige.

Die Begleitperson

Jugendliche zwischen 16 und 18, um die es in dieser Information geht, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen und jagderfahrenen Begleiters losziehen. Das bedeutet, dass diese Person sowohl die Jägerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben muss, als auch praktische Jagderfahrung hat. Ein gültiger Jagdschein muss allerdings nicht vorhanden sein.

Die Begleitperson ist dafür zuständig, jederzeit eingreifen zu können. Somit haben Jungjäger durchaus den Vorteil, sich in Ruhe die nötige Souveränität für die Jagd anzueignen, bevor sie alleine losziehen. Es soll verhindert werden, dass ein „Jungspund“, welcher noch nicht über ausreichend Erfahrung und Weitsicht verfügt, zu einer Gefahr für sich oder andere Jäger wird. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Gesellschaftsjagd, an denen Jungschützen ausnahmslos nicht teilnehmen dürfen.

Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 16 Jugendjagdschein

  • (1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
  • (2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
  • (3) Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
  • (4) Im Übrigen gilt § 15 entsprechend.

Kosten für den Erwerb eines Jugendjagdscheins

Ähnlich wie bei dem allgemeinen Jagdschein sind die Kosten unterschiedlich hoch und hängen vom jeweiligen Bundesland ab, in dem er ausgestellt wird. Grundsätzlich wird der Jugendjagdschein für ein Kalenderjahr ausgestellt.

Als Jungjäger sollten Sie sich auf Kosten zwischen 15 und 50 Euro einstellen. Derzeit ist es in Mecklenburg Vorpommern am günstigsten, die Spitze führt Bremen mit 49,33 Euro an.
Hinzu kommen Kosten für die Ausbildung, Jagdprüfung und Benutzung des Schießstands für die Schießausbildung. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, unterscheidet sich teilweise sogar von Jagdschule zu Jagdschule – ein Vergleich vor der Anmeldung ist also durchaus sinnvoll.

Jugendjagdschein beantragen

Um ihn beantragen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Prüfungszeugnis im Original und Kopie
  • Zwei Passfotos
  • Personalausweis/Reisepass im Original und in Kopie
  • Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original
  • Einverständnis- und Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Ausweise der gesetzlichen Vertreter in Kopie

Änderung des Jagdscheins, wenn der Jungschütze 18 Jahre alt wird

Steht der 18. Geburtstag an und das Hobby ist immer noch interessant, kann der Jugendjagdschein ganz unkompliziert in einen normalen Jagdschein umgeschrieben werden. Dann fallen sämtliche Einschränkungen weg und der Jagdausübung kann voll und ganz, im Rahmen des Bundesjagdgesetzes, nachgegangen werden.

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Der Jugendjagdschein

Bis zum 18. Lebensjahr wird der sogenannte „Jugendjagdschein“ erteilt, bis dahin gelten Jäger und Jägerinnen als Jungjäger. Hierfür brauchen Jugendliche die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Weitere Infos zum Jagdschein

Jagdschein und Waffenbesitz
Der Jugendjagdschein
Die Jagdarten
Die JagdausrüStung
Verlängerung des Jagdscheins

Kosten für den Erwerb eines Jagdscheins

Wie viel der Jagdschein kostet, kann sich von Bundesland zu Bundesland und von Jagdschule zu Jagdschule unterscheiden. Grob geschätzt sollte man sich auf etwa 1500 € für die schulische Jagdausbildung einstellen. Hinzu kommen Kosten für die Jagdprüfung und die Benutzung des Schießstands für die Schießausbildung. Beides liegt jeweils bei 250 bis 300 € zusätzlich. Alles in einem sollten für den Jagdschein also etwa 2000 bis 2100 Euro eingeplant werden.

Das Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist 1952 entstanden und wurde 1976 neu aufgerollt. Aufgrund diverser Änderungen wurde es schon mehrfach aktualisiert, was auch für die Zukunft nicht auszuschließen ist. Grob formuliert ist es dazu da, genau zu regeln, welche Personen zum Jagen berechtigt sind, wo sie es tun und in welcher Form. Es ist in 11 Abschnitte mit 46 Paragrafen unterteilt, die sich unter anderem mit dem Jagdrecht, Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung, der Beunruhigung von Wild und Straf- und Bußgeldvorschriften beschäftigen.

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