Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Gifhorn.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Gifhorn

In Gifhorn erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.gifhorn.de/index.php

Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

Telefonnummer:
05371 – 82 0

e-Mail:
landkreis@gifhorn.de

Ansprechpartner

H. Hentschel 05371 82330
F. Thies 05371 82334

Wichtige Informationen zur Beantragung in Gifhorn

Voraussetzungen für die Beantragung in Gifhorn

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Gifhorn

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Gifhorn

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Gifhorn

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

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