Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Heidekreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Heidekreis

In Heidekreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.heidekreis.de/desktopdefault.aspx/tabid-7660/oeid-9225028/anliegenid-8665873

Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
05162 970-0
05162 970-900212

Harburger Straße 2
29614 Soltau
05191 970-0
05191 970-900212

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Heidekreis

Voraussetzungen für die Beantragung in Heidekreis

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Heidekreis

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Heidekreis

Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstleistungsbüro in Soltau
Montag bis Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag und Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstleistungsbüro Bad Fallingbostel
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Heidekreis

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

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