Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Goslar.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Goslar

In Goslar erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
https://www.landkreis-goslar.de/index.phtml?sNavID=1749.64&La=1

Fachbereich Ordnung, Verkehr & Rettungswesen
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: 05321 76-0
Fax: 05321 76-696

Ansprechpartner

Herr Lutz Schinke

Telefon: 05321 76-326
Fax: 05321 76-99326
Raum: 007

Herr Manfred Reil

Telefon: 05321 76-342
Fax: 05321 76-99342
Raum: 008

Wichtige Informationen zur Beantragung in Goslar

Voraussetzungen für die Beantragung in Goslar

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Goslar

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Goslar

ganztags:
Montag bis Mittwoch
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr

vormittags:
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Goslar

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

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