Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Helmstedt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Helmstedt

In Helmstedt erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
https://www.helmstedt.de/verwaltung/dienstleistungen/dienstleistung.php?id=184&menuid=229&topmenu=48

Hausanschrift:
Landkreis Helmstedt
Waffen- und Jagdangelegenheiten
Südertor 6
38350 Helmstedt

Postanschrift:
Landkreis Helmstedt
Waffen- und Jagdangelegenheiten
Postfach 15 60
38335 Helmstedt

Telefon:
05351 121- 1108

Telefax:
05351 121- 1608

Ansprechpartner

Frau Paxmann 05351 121- 1120

Wichtige Informationen zur Beantragung in Helmstedt

Voraussetzungen für die Beantragung in Helmstedt

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Helmstedt

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Helmstedt

Mo: 09:00 – 12:00 |
Di: 09:00 – 12:00 |
Mi: 09:00 – 12:00 | 14:00 – 15:30
Do: 09:00 – 12:00 |
Fr: 09:00 – 12:00 |

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Helmstedt

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

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