Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Oldenburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Oldenburg

In Oldenburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.oldenburg-kreis.de/index.html

Ordnungsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ansprechpartner

Frau Pommer
Telefon: 04431 – 85 219
Telefax: 04431 – 85 82 190

Wichtige Informationen zur Beantragung in Oldenburg

Voraussetzungen für die Beantragung in Oldenburg

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Oldenburg

Die Gebühr für den Kleinen Waffenschein beträgt 50,00 €.

Ausstellen einer Waffenbesitzkarte 25,60 €
Eintragung einer Langwaffe

17,90 €
Austragung einer Langwaffe/einer Kurzwaffe

12,80 €
Eintragung der Erwerbsberechtigung für die 1. oder 2. Kurzwaffe

40,90 €
Munitionserwerb

25,60 €
Eintragung der Kurzwaffe

12,80 €
Ausstellung einer vorläufigen Waffenbesitzkarte (Jägerprüfung)

56,20 €

Gebühren für Sportschützen:

Gelbe Waffenbesitzkarte

Ausstellen einer Waffenbesitzkarte 56,20 €
Eintragung einer Langwaffe

12,80 €
Austragung einer Langwaffe

12,80 €

Grüne Waffenbesitzkarte

Ausstellen einer Waffenbesitzkarte mit gleichzeitiger Erwerbsberechtigung für eine Kurz- oder Langwaffe 40,90 €
Eintragung der Erwerbsberechtigung für jede weitere Waffe in eine vohandene Waffenbesitzkarte 40,90 €
Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung 25,60 €
Eintragung einer Waffe 12,80 €
Austragung einer Waffe 12,80 €

Europäischer Feuerwaffenpass:

Ausstellen eines Europäischen Feuerwaffenpasses mit erstmaliger Eintragung von Waffen 40,90 €
Eintragung einer weiteren Waffe 10,20 €
Austragung einer Waffe 10,20 €
Verlängerung der Gültigkeitsdauer 10,20 €

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Oldenburg

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Nach Vereinbarung Montags bis Freitags auch in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Oldenburg

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

seers cmp badge