Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines kleinen Waffenscheins in Wolfsburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Wolfsburg

In Wolfsburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt und dem Geschäftsbereichsleiter für Bürgerdienste der Stadt Wolfsburg.


Ordnungsamt für Waffen:
https://www.wolfsburg.de/rathaus/stadtverwaltung/01-buegerdienste
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon 05361 28-1234

Einheitlicher Ansprechpartner für die Stadt Wolfsburg:
https://www.wolfsburg.de/rathaus7stadtverwaltung/01-buegerdienste
Herr Sothmann
Geschäftsbereichsleiter
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon 05361 28-1234
Telefax 05361 28-2948

Wichtige Informationen zur Beantragung in Wolfsburg

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie dazu erlaubnisfreie Waffen (Schreckschuss- oder Reizgaswaffen) mit dem Prüfzeichen „PTB“,außerhalb Ihres Grundstücks oder Ihrer Wohnung, bei sich zu tragen oder nicht sichtbar mitzuführen.
Allerdings berechtigt der kleine Waffenschein Sie nicht, zum Gebrauch von Schusswaffen außerhalb von Schießstätten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Wolfsburg

Für die Beantragung eines kleinen Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Hauptwohnsitz
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
Außerdem müssen Sie mindestens seit fünf Jahren wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland sein.

Kosten des kleinen Waffenscheins in Wolfsburg

Für die Beantragung eines kleinen Waffenscheins werden Gebühren in Höhe von 50€ fällig

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Ordnungsamt für Waffen
Montag und Dienstag von 8.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 – 17.30

Einheitlicher Ansprechpartner für Niedersachsen
Keine angegebenen Öffnungszeiten

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Wolfsburg

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins

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