Nachfolgend erhalten Sie die Adressen für die Beantragung eines Waffenscheins in Brandenburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Brandenburg

In Brandenburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei den zuständigen Stellen, diese finden Sie je nach Stadt weiter unten.


Wichtige Informationen zur Beantragung

Bitte wenden Sie sich an die Bürgerauskunft der Gemeinde um zu erfahren, welche Stelle für die Beantragung des Waffenscheins zuständig ist.

Voraussetzungen für die Beantragung

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*
* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

variiert je nach Stelle

Beantragungen je nach Stadt

Je nach Stadt können die Anforderungen für eine Beantragung variieren:
Barnim
Brandenburg an der Havel
Cottbus
Dahme-Spreewald
Elbe-Elster
Frankfurt (Oder)
Havelland
Märkisch-Oderland
Oberhavel
Oberspreewald-Lausitz
Oder-Spree
Ostprignitz-Ruppin
Potsdam
Potsdam-Mittelmark
Prignitz
Spree-Neiße
Teltow-Fläming
Uckermark

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