Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Brandenburg
In Brandenburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei den zuständigen Stellen, diese finden Sie je nach Stadt weiter unten.
Wichtige Informationen zur Beantragung
Bitte wenden Sie sich an die Bürgerauskunft der Gemeinde um zu erfahren, welche Stelle für die Beantragung des Waffenscheins zuständig ist.
Voraussetzungen für die Beantragung
Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*
* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.
Öffnungszeiten Beantragungsstelle
variiert je nach Stelle
Beantragungen je nach Stadt
Je nach Stadt können die Anforderungen für eine Beantragung variieren:
– Barnim
– Brandenburg an der Havel
– Cottbus
– Dahme-Spreewald
– Elbe-Elster
– Frankfurt (Oder)
– Havelland
– Märkisch-Oderland
– Oberhavel
– Oberspreewald-Lausitz
– Oder-Spree
– Ostprignitz-Ruppin
– Potsdam
– Potsdam-Mittelmark
– Prignitz
– Spree-Neiße
– Teltow-Fläming
– Uckermark