Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Brandenburg an der Havel.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Brandenburg an der Havel

In Brandenburg an der Havel erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins über die Polizeidirektion West.


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Brandenburg an der Havel

Polizeidirektion West
Waffenrecht
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg

Sprechzeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Brandenburg a.d. Havel
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg

Tel. 03381/ 560- 2420
telefonisch erreichbar:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
8:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr

Wichtige Informationen zur Beantragung in Brandenburg an der Havel

Unter dem Umgang mit einer Waffe versteht man wenn jemanden der diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt

Voraussetzungen für die Beantragung in Brandenburg an der Havel

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Diese sind wie folgt:

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins in Brandenburg an der Havel

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport in einem Schützenverein, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die knapp zwanzig Euro beträgt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Polizeidirektion West Sprechzeit
Waffenrecht Dienstag
Magdeburger Straße 52 09:00 bis 12:00 Uhr
14770 Brandenburg 13:00 bis 17:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Brandenburg an der Havel

Antragsformulare

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