Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Oberspreewald-Lausitz.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Oberspreewald-Lausitz

In Oberspreewald-Lausitz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins über die Polizeidirektion Süd.


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Oberspreewald-Lausitz

Polizeidirektion Süd
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03009 Cottbus

Besucheranschrift
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03046 Cottbus

Sprechzeit
Dienstag
08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
03046 Cottbus
(oder nach telefonischer Vereinbarung)

Sachbearbeiter
Herr Krüger
Tel. (0355) 4937-2415
frank.krueger@polizei.brandenburg.de

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Schipkau
Ordnungsamt

Frau Karola Blomberg
Telefon (035754) 36046
k.blomberg@gemeinde-schipkau.de

Frau Viola Liesk
Telefon (035754) 36024
v.liesk@gemeinde-schipkau.de

Frau Katja List
Telefon (035754) 36035
k.list@gemeinde-schipkau.de

Frau Daniela Donat
Telefon (035754) 36035
d.donat@gemeinde-schipkau.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Oberspreewald-Lausitz

Unter dem Umgang mit einer Waffe versteht man wenn jemanden der diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt
Informationen Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Infos zu notwendigen Unterlagen

Notwendige Unterlagen
-Anträge sind schriftlich einzureichen oder persönlich in der zuständigen Waffenbehörde abzugeben (Anträge per E-Mail oder Fax sind nicht möglich)
Bei Überlassensanzeigen muss das ausgefüllte Formular persönlich unter Vorlage der Waffenbesitzkarte der Waffenbehörde vorgelegt werden.
-der Antragsteller muss spätestens bei Aushändigung persönlich bei der für ihn zuständigen Waffenbehörde erscheinen und sich ausweisen können
Im Rahmen der Beurteilung der Eignung kann von der Behörde in bestimmten Fällen die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens angeordnet werden.
-bei nicht vollendigung des 25 Lebensjahres haben Antragssteller für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe immer ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen
-es wird empfohlen Anträge bei der Waffenbehörde persönlich abzugeben und dort mit dem zuständigen Bearbeiter zu klären, ob alle für eine Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vorliegen.

!Bei Fragen zum Waffenrecht wenden Sie sich bitte an den Bereich Rechtsangelegenheiten (FüSt5) Ihres Schutzbereichs. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Antragsformulare zum Kleinen und Großen Waffenschein!

Voraussetzungen für die Beantragung in Oberspreewald-Lausitz

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

-das 18. Lebensjahr vollendet hat
-die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt
-die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat
-ein Bedürfnis nachweisen kann
-bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweisen kann.

Die Erlaubnis für den Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann untersagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Die zuständige Behörde muss die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung prüfen sowie sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen lassen.

Kosten des Waffenscheins in Oberspreewald-Lausitz

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport in einem Schützenverein, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die knapp zwanzig Euro beträgt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Polizeidirektion Süd
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03009 Cottbus

Besucheranschrift
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03046 Cottbus

Sprechzeit
Dienstag
08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
03046 Cottbus
(oder nach telefonischer Vereinbarung)

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Oberspreewald-Lausitz

Antragsformular Amt Ruhrland
Antragsformular Polizei Brandenburg

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