Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Uckermark.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Uckermark

Im Landkreis Uckermark erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizeidirektion Ost.

Polizeidirektion Ost

Stabsbereich Waffenrecht
Dienstag
Nuhnenstr. 40

Sprechzeit
08:00 – 12:00 Uhr
15234 Frankfurt (Oder)
13:00 – 17:00 Uhr
Fax (0335) 561-2409


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Landkreis Uckermark

für Waffenbesitzkarten für Jäger, Sportschützen, Schießsportvereine:
Kontakt
Herr Kiupel
Tel. (0335) 561 2415
ulf.kiupel@polizei.brandenburg.de

für Schießerlaubnisse, Schießstätten, Waffenbesitzkarten (außer Jäger, Sportschützen, Schießsportvereine), Waffenhändler, Waffensammler, Waffenscheine für das Bewachungsgewerbe:

Herr Sandner
W.-von-Siemens-Straße 8
16321 Bernau

detlef.sandner@polizei.brandenburg.de
Tel (03338) 361 2416
Fax: (03338) 361-2409

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Uckermark

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Uckermark

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins in Uckermark

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die mit knapp zwanzig Euro zu buche schlägt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Polizeidirektion Ost

Stabsbereich Waffenrecht
Dienstag
Nuhnenstr. 40

Sprechzeit
08:00 – 12:00 Uhr
15234 Frankfurt (Oder)
13:00 – 17:00 Uhr
Fax (0335) 561-2409

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Uckermark

Antragsformular Uckermark

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