Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Dahme-Spreewald .

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Dahme-Spreewald

In Dahme-Spreewald erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins über die Polizeidirektion Süd.


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Dahme-Spreewald

Polizeidirektion Süd
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03009 Cottbus

Besucheranschrift
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03046 Cottbus

Sprechzeit
Dienstag
08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
03046 Cottbus
(oder nach telefonischer Vereinbarung)

Herr Lehmann
Tel. (0355) 4937-2413
knut.lehmann@polizei.brandenburg.de
Fax (0355) 4937-2402

Landkreis Dahme-Spreewald (zusätzlich)
Herr Matusch
Tel. (03375) 270-2411
gunnar.matusch@polizei.brandenburg.de

Besucheranschrift
Köpenicker Str. 26
15711 Königs Wusterhausen

Sprechzeit
Mittwoch
09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
(oder nach telefonischer Vereinbarung)

Wichtige Informationen zur Beantragung in Dahme-Spreewald

Unter dem Umgang mit einer Waffe versteht man wenn jemanden der diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt

Voraussetzungen für die Beantragung in Dahme-Spreewald

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins in Dahme-Spreewald

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport in einem Schützenverein, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die knapp zwanzig Euro beträgt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Polizeidirektion Süd
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03009 Cottbus

Besucheranschrift
Stabsbereich 4
Postfach 10 09 65
03046 Cottbus

Sprechzeit
Dienstag
08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
03046 Cottbus
(oder nach telefonischer Vereinbarung)

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Dahme-Spreewald

Antragsformular Amt Ruhrland

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