Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Ostprignitz-Ruppin.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Ostprignitz-Ruppin

In Ostprignitz-Ruppin erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins über die Polizeidirektion Nord.

Waffenrecht
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Ostprignitz-Ruppin

Polizeidirektion Nord
Waffenrecht
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Besucheradresse

Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin

Tel. 03391 – 354 – 2415

Sprechzeiten
Dienstags
09:00 bis 12:00Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Wichtige Informationen zur Beantragung in Ostprignitz-Ruppin

Unter dem Umgang mit einer Waffe versteht man wenn jemanden der diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt

Voraussetzungen für die Beantragung in Ostprignitz-Ruppin

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins Ostprignitz-Ruppin

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport in einem Schützenverein, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die knapp zwanzig Euro beträgt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Besucheradresse

Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin

Tel. 03391 – 354 – 2415

Sprechzeiten
Dienstags
09:00 bis 12:00Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Ostprignitz-Ruppin

Antragsformular Polizei Brandenburg

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