Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Barnim.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Barnim

In Barnim erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizeidirektion Ost.

Polizeidirektion Ost

Stabsbereich Waffenrecht
Dienstag
Nuhnenstr. 40

Sprechzeit
08:00 – 12:00 Uhr
15234 Frankfurt (Oder)
13:00 – 17:00 Uhr
Fax (0335) 561-2409


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Landkreis Barnim

für Waffenbesitzkarten für Jäger, Sportschützen, Schießsportvereine:
Kontakt
Frau Horke
Tel. (0335) 561 2411
carola.horke@polizei.brandenburg.de

für Schießerlaubnisse, Schießstätten, Waffenbesitzkarten (außer Jäger, Sportschützen, Schießsportvereine), Waffenhändler, Waffensammler, Waffenscheine für das Bewachungsgewerbe:

Herr Sandner
W.-von-Siemens-Straße 8
16321 Bernau

detlef.sandner@polizei.brandenburg.de
Tel (03338) 361 2416
Fax: (03338) 361-2409

Wichtige Informationen zur Beantragung in Barnim

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt

Voraussetzungen für die Beantragung in Barnim

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins in Barnim

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die mit knapp zwanzig Euro zu buche schlägt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Polizeidirektion Ost

Stabsbereich Waffenrecht
Dienstag
Nuhnenstr. 40

Sprechzeit
08:00 – 12:00 Uhr
15234 Frankfurt (Oder)
13:00 – 17:00 Uhr
Fax (0335) 561-2409

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Barnim

Antragsformular Barnim

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