Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Prignitz.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Prignitz

In Prignitz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins über die Polizeidirektion Nord.

Waffenrecht
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr


Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Prignitz

Polizeidirektion Nord
Waffenrecht
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Besucheranschrift

Berliner Straße 51
Tel. 03876 – 715 – 2415
19348 Perleberg
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat

Wichtige Informationen zur Beantragung in Prignitz

Unter dem Umgang mit einer Waffe versteht man wenn jemanden der diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt

Voraussetzungen für die Beantragung in Prignitz

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins in Prignitz

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport in einem Schützenverein, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Beaufsichtigungstabelle http://www.bsb-web.de/Dateien/Dokumente/Formblatt14_3.pdf
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die knapp zwanzig Euro beträgt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Besucheranschrift

Berliner Straße 51
19348 Perleberg

Tel. 03876 – 715 – 2415

Sprechzeiten
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Prignitz

Antragsformular Polizei Brandenburg
Waffenrechtsinformationen Prignitzer Schützenbund e.V.

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