Waffenschein in Deutschland machen – Voraussetzungen und Infos zum Waffengesetz

Wer in Deutschland einen Waffenschein beantragen will, möchte damit die Erlaubnis erhalten, bestimmte Schusswaffen führen zu dürfen. Das Führen ist laut des Waffengesetzes (WaffG) so definiert, dass potenziell „tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte“ ausgeübt wird bzw. werden kann.

Grundsätzlich wird zwischen ihm und der Waffenbesitzkarte (WBK) unterschieden, wobei die Begrifflichkeiten häufig durcheinandergebracht werden.

Auf alle-schützenvereine.de möchten wir Ihnen alle nötigen Infos zur Waffenbesitzkarte sowie dem kleinen und großen Waffenschein an die Hand geben.

Großer Waffenschein / Kleiner Waffenschein / Waffenbesitzkarte

Waffenbesitzkarte: berechtigt den Inhaber, zum Waffenbesitz, nicht aber zum Führen einer Waffe. Für Sportschützen ist die grüne/gelbe WBK und für Sammler die rote WBK interessant.

Kleiner Waffenschein: berechtigt den Inhaber, freie Waffen, sogenannte SRS-Waffen, mit sich zu führen. Dazu zählen Schreckschuss-, Reizstoff- (Pfefferspray, CS-Gas oder Reizgas gehören nicht dazu) und Signalwaffen. Sie müssen alle mit einem PTB-Zulassungszeichen ausgezeichnet sein, sowie getrennt und nicht unmittelbar zugriffsbereit von der Munition (§ 10 Abs. 4 Satz 4) getragen und aufbewahrt werden.

Großer Waffenschein: berechtigt den Inhaber, zugriffsbereite Waffen sichtlich und nicht ersichtlich zu führen, die kein PTB-Prüfzeichen besitzen – allerdings nicht zu Veranstaltungen, Aufzügen sowie Festen (§ 42 WaffG). Der große Waffenschein wird nur an Personen ausgegeben, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können.

Voraussetzungen für den Waffenschein

Um einen Waffenschein von der Waffenbehörde zu bekommen, müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für die beiden Waffenscheine gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen, um ihn zu erhalten.

 

Für Antragsteller gilt, unabhängig von der WS-Art:

  • Mindestalter von 18 Jahren, um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen
  • Keine Vorstrafen, ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen
  • Kein laufendes Verfahren
  • Fachpsychologisches Beurteilungsschreiben sowie körperliche Eignung
  • Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Kein Mitglied einer verbotenen Organisation oder als verfassungswidrig erklärte Partei
  • Nachweis über fachgerechte Aufbewahrung der Waffen

 

Bei der Beantragung des großen Waffenscheins müssen noch weitere strenge Voraussetzungen erfüllt werden, weswegen die Erteilung bisher nur wenige Privatpersonen in Deutschland erhalten haben.

Das einwandfreie Führungszeugnis und eine soziale und persönliche Eignung bzw. Unauffälligkeit bzw. die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers sind wichtige Punkte. Personen mit einer entsprechenden Vorgeschichte sind von der Antragsannahme gänzlich ausgeschlossen.

Ausnahmefälle für einen Waffenschein

In Deutschland gibt es Ausnahmefälle, was den Waffenschein angeht. Diese erläutern wir nachfolgend.

Angehörigen bestimmter Berufsgruppen ist es erlaubt eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.

Dazu gehören Polizisten, Soldaten und Zollbeamte.

Wach- und Sicherheitspersonal kann in Ausnahmefällen auch mit einer Waffe ausgestattet werden. Diese ist aber ausschließlich für die Ausübung des Berufes zu benutzen. Das Gleiche gilt für Berufsjäger.

Der so genannte „Kleine Waffenschein“ berechtigt zum Führen von Signalwaffen, Schreckschusswaffen und Ähnlichem.

Die Auflagen sind nicht ganz so streng wie beim „Großen Waffenschein“.

Weitere Infos zum Waffenschein

Waffenbesitzkarte
Großer Waffenschein
Kleiner Waffenschein

Kosten für den Erwerb eines Waffenscheins

Für den „großen Waffenschein“ fallen Kosten in Höhe von etwa 200 EUR an, der „kleine Waffenschein“ schlägt mit etwa 100 EUR zu Buche.

Hinzu kommen, je nach Waffenscheinart, Kosten für die Sachkundeprüfung, Privathaftpflichtversicherung sowie eventuelles Übungsmaterial oder Gebühren, falls die Sachkundeprüfung nicht beim ersten Mal bestanden wird.

Waffen und Schützenverein

Mitglieder eines Schützenvereins besitzen keinen Waffenschein, sondern nur eine Waffenbesitzkarte und einen Munitionserwerbsschein.

Aber auch dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Man muss mindestens 18 Übungsstunden in einem anerkannten Verein nachweisen, um die Notwendigkeit einer Waffenbesitzkarte zu begründen.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Besitzer einer WBK oder eines Waffenscheins sind verpflichtet, den Nachweis bei sich zu tragen. Wird man beim Führen ohne die entsprechende Erlaubnis erwischt, drohen unterschiedlich hohe Strafen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Abschnitt 4 WaffG der Straf- und Bußgeldvorschriften ist alles sehr genau geregelt, für den Laien aufgrund der vielen Verweise allerdings sehr schwer zu entschlüsseln.

Wer gewerbs- oder bandenmäßig handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Auch, wer eine PTB-Waffen wie beispielsweise Schreckschusswaffen mit sich führt und seinen „kleinen Waffenschein“ zu Hause vergessen hat, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erwarten. Meistens läuft es allerdings auf eine Geldstrafe hinaus.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, weswegen wir an dieser Stelle keine genaue Auskunft geben können und dürfen. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Strafe vom Vergehen abhängig ist.

Für diese Waffen braucht man (k)einen Schein

Wer sich mit dem Thema noch nicht ausreichend auseinandergesetzt, fragt sich oft, ob für diese und jene Waffe ein WS erforderlich ist. Das deutsche Gesetz unterscheidet erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Waffen.

Zu den erlaubnisfreien Waffen gehören:

  • Haushaltsübliche Utensilien wie Küchenmesser, Scheren und Co. sowie Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel (maximal 12 cm, Ausnahme: Flughafen)
  • Softair-Waffen (dürfen nicht mitgeführt werden)
  • Elektroschocker mit Prüfzeichen und sofern nicht getarnt
  • Taschenmesser, die mit einer Hand geöffnet werden (Grund fürs Mitführen muss plausibel sein)
  • Dekorationswaffen, die nicht funktionstüchtig sind
  • Historische (zu Dekorationszwecken okay, Mitführen verboten)

 

Zu den erlaubnispflichtigen Waffen gehören:

  • Schusswaffen
  • Luftdruckwaffen
  • Federdruckwaffen
  • CO2-Waffen

Fazit zum Waffengesetz – Waffenschein

Durch sehr strenge Waffengesetze in Deutschland wird die öffentliche Sicherheit weitestgehend aufrecht erhalten. Unbefugten wird es erheblich erschwert, in den Besitz einer Waffe zu kommen. Solange das gewährleistet ist, sollte man sich sehr genau überlegen, ob man sich und seine Mitmenschen durch den Erwerb einer Waffe in Gefahr bringen möchte. Man muss jederzeit mit Einbrüchen und Unachtsamkeiten rechnen, durch die auch Kinder und Jugendliche in den Besitz der Waffe kommen könnten. Dieses Risiko sollte man sehr genau abwägen.

Bücher zum Waffenschein

Waffenbesitzkarte und Waffenschein – Der Weg zur waffenrechtlichen Erlaubnis nach aktuellem Waffengesetz mit Checklisten und Formulierungshilfen

Fragen und Themen zu dem Thema "Waffenschein Allgemein"

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