Ist es möglich, dass ich mit einer polnischen Staatsangehörigkeit in Deutschland einen kleinen Waffenschein kriegen kann?

Ja, auch mit einer polnischen Staatsangehörigkeit können Sie in Deutschland einen kleinen Waffenschein beantragen.

 
Um ihn erhalten zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Volljährigkeit, also mindestens 18 Jahre alt
  • Keine Vorstrafen, ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen
  • Fachpsychologisches Beurteilungsschreiben sowie körperliche Eignung
  • Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Fachgerechte Aufbewahrung der Waffen

 

Zur Beantragung müssen Sie Ihren ausgefüllten Antragsvordruck und gegebenenfalls Ihr amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis mitbringen. Mit einer polnischen Staatsangehörigkeit müssen Sie außerdem Ihren Nationalpass bzw. Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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