Was kostet die Mitgliedschaft in einem Schützenverein?

Auch der Schützenverein braucht zur Bewältigung seiner Aufgaben Geld. Die wichtigste Einnahmequelle des Vereins sind die Beiträge der Mitglieder. Beiträge sind zu erklären, dass es von den Mitgliedern erbringende wiederkehrende Leistungen sind, des Weiteren auch alle weiteren Verpflichtungen, die dem Vereinszweck dienen, wie beispielsweise Arbeitsleistungen an Einrichtungen des Vereins, Aufnahmegebühren und Umlagen.

Die Vereinssatzung

Die Mitgliedschaft bzw. die Beitragspflicht der Mitglieder regelt die Satzung. Hat die Satzung keine Beitragspflicht Regelung und hat das Wesen des Vereins nicht unbedingt eine Beitragspflicht, so ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Ebenso wird eine Aufnahmegebühr oder eine Umlage, ohne entsprechenden Vermerk in der Satzung nicht geschuldet. Sogar die Mitgliederversammlung kann die Erhebung einer Umlage nicht anordnen, solange es in der Satzung keine Grundlage dafür gibt. Es muss also vermerkt sein, ob und welche Beiträge zu leisten sind. In der Satzung muss enthalten sein, ob jährliche Beiträge zu zahlen sind und wann die Fälligkeit besteht, ob der Vorstand oder die Mitgliederversammlung die Umlagen festlegen oder wenn Arbeitsleistungen angeordnet werden. Die Höhe der Beiträge muss allerdings nicht in der Satzung festgelegt werden, es genügt, wenn die Satzung die Festlegung einer Ermächtigungsgrundlage anbietet. Die Höhe der genauen Beitragshöhe kann dann der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand übertragen werden.

Die Umlage

Neben den immer regelmäßig wieder zu zahlenden Beiträgen können auch Umlagen genutzt werden, beispielsweise zur Deckung von besonderen Aufwendungen. Eine Umlage kann allerdings nur erhoben werden, wenn es den Vereinszwecken dient, für vereinsfremde Zwecke gibt es keine Umlage. Bei bestimmten Mitgliedern kann eine Beitragsfreiheit bestimmt werden. So werden Mitglieder von bestimmten Altersstufen (Jugend, Senioren) bereits bei der Gründung in der Satzung festgelegt werden. Soll eine derartige Bestimmung erst späterhin in die Satzung eingefügt werden, so braucht es die Zustimmung von allen beitragspflichtigen Mitgliedern. Selbst in einem Schützenverein ist es so, wie in anderen Vereinen auch, das der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder besteht. Das soll aber nicht heißen, dass alle Mitglieder Mitgliedsbeiträge in gleicher Höhe zu leisten haben. So kann die Beitragsregelung einen Unterschied zeigen, etwa zwischen Erwachsenen und Jugendlichen oder zwischen aktiven und passiven Mitliedern. Ebenso könnte ein besonderer Beitrag für fördernde Mitglieder vorgesehen werden.

Die Beiträge

Wurde der Beitrag durch einen entsprechenden Beitragsbeschluss der Mitgliederversammlung festgelegt, so steht jedes Mitglied mit dem bestimmten Mitgliedsbeitrag in der Schuld. Es kann ein Mitglied die Beitragszahlung nicht verweigern, der Vorstand habe Pflichten dem Mitglied gegenüber nicht erfüllt. Die Beitragspflichten müssen von den Mitgliedern zu den Fälligkeitsterminen (etwa am Jahresanfang oder einem bestimmten anderen Datum) gezahlt werden. Es besteht darüber hinaus keine gesetzliche Pflicht, eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren zu erteilen.
Jeder Schützenverein hat seine eigene Anzugordnung: Meist sind es lange weiße Hosen, ein weißes Hemd, grüne Schützenkrawatte, ein schwarzes Sakko, grüner Schützenhut mit Feder und schwarze Schuhe. Offiziere tragen die vom Verein gestellten Uniformen. Das perfekte Outfit eines Schützen ist erst komplett, wenn die passende Krawatte ausgesucht wurde. Es können bestickte Schützenkrawatten oder Vereinskrawatten mit dem Vereinslogo getragen werden. Dabei hat jeder Verein seine eigenen Vorschriften, wie die Vereinskleidung auszusehen hat. Die Kleidung wird meistens zusammen bestellt, damit jedes Mitglied gleich angezogen ist. Nicht zu vergessen sind die Orden, die ranggemäß die Schützenjacken schmücken.

Beispielsatz einer Schützenmitgliedschaft

Als Beispiel, was die Mitgliedschaft im Schützenverein kosten kann:
Der Jahresbetrag für Jugendliche 30 Euro und für Erwachsene 60 Euro.
Jugendliche: 2,50 Euro pro Monat
Erwachsene: 5,00 Euro pro Monat
Die einmalige Aufnahmegebühr kostet für Jugendliche 5,00 Euro und für Erwachsene 10 Euro.

seers cmp badge