Wer stellt die Zuverlässigkeitsbescheinigung aus, und muss ich diese gleichzeitig mit dem Antrag zum KWS abgeben?

Die Zuverlässigkeit bzw. persönliche Eignung setzt sich dadurch zusammen, dass Sie keine Vorstrafen haben und nicht als geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank gelten. Die Auskunft hierüber holt sich die für Sie zuständige Behörde über das Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Außerdem wird auch die bei Ihnen ansässige Polizeidienststelle kontaktiert – Sie müssen also selbst nicht tätig werden, um eine Zuverlässigkeitsbescheinigung zu erhalten.

Um einen kleinen Waffenschein zu beantragen, können Sie sich das entsprechende Formular im Internet herunterladen und ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen bei der für Sie zuständigen Behörde einzureichen. Sollten Sie Glück haben, bietet Ihre Behörde auch eine Online-Beantragung an.

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit

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