Muss ich als Jäger die WBK immer mit den Waffen mitführen oder kann ich diese im Schrank lassen?

Sie können Ihre Waffenbesitzkarte natürlich zu Hause im Schrank lassen. Empfehlenswert und rechtlich korrekt ist das allerdings nicht.

Sofern Sie also eine (Jagd-)Waffe bei sich führen, müssen Sie Ihre WBK bei sich führen. Ansonsten könnten Sie bei einer Kontrolle nicht nachweisen können, dass Sie zum Besitz berechtigt sind. Ein Waffenschein reicht nicht aus, weil er nicht die Besitzerlaubnis nachweist.

Werden Sie kontrolliert und können die Waffenbesitzkarte nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kann nicht pauschal gesagt werden, weil es sich, im Rahmen des Bußgeldkatalogs, um eine Einzelfallentscheidung handelt.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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