Ich besitze eine Luftdruck-Pistole Kal. 4,5 mm und möchte wissen, ob sie unter den Begriff Schreckschusswaffen fällt. Die Waffe wird nicht außerhalb der Wohnung geführt. Brauche ich irgendeine Erlaubnis?

Nein, eine Luftdruck-Pistole Kal. 4,5 mm fällt nicht unter die Schreckschusswaffen. Sie ist im Bereich der Schusswaffen einzuordnen, weil mit ihr nicht mit Platzpatronen und Signalmunition geschossen wird.

Als Sportschütze benötigen Sie eine Waffenbesitzkarten, aber keinen Waffenschein.

Den Waffenschein brauchen Sie dann, wenn Sie diese Waffe führen möchten oder müssen.

Bei einer Luftpistole kann noch die Option hinzukommen, dass es sie, abhängig von der Optik, unter die Anscheinswaffen fällt. In dem Fall ist das Führen verboten.

Zudem kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, wenn Sie mit einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit gesehen werden. Sollten Sie doch einmal in die Situation kommen, dass Sie sie mitführen (was ohne Waffenschein nicht erlaubt ist) und Sie werden dabei beobachtet und die Polizei wird gerufen, so sind die Polizisten theoretisch dazu befugt, zu schießen, wenn Sie nicht angemessen reagieren. Das ist das allerschlimmste Szeanario.

 

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