Darf eine Person, die an Demenz oder Alzheimer erkrankt ist, noch im Besitz eines Waffenscheines und Waffen sein?

Grundsätzlich – und das gilt auch für „gesunde“ Waffenscheinbesitzer – gilt:

Hat die zuständige Behörde zweifel an der Zuverlässigkeit des Besitzers, was u. a. auch die geistige Gesundheit betreffen kann, wird der Waffenschein in der Regel zur Prüfung eingezogen. Entsprechend müsste für ein ärztliches Gutachten gesorgt werden, welches die geistige Gesundheit bzw. Zuverlässigkeit bescheinigt.

In Ihrem Fall wird das wahrscheinlich nicht mehr zutreffen, insofern ist mit dem Entzug des Waffenscheins zu rechnen. Entsprechend müssten dann auch die Waffen abgegeben werden.

Sollte sich die Person vehement weigern, gibt es die Möglichkeit, einen Betreuer zu engagieren bzw. die Anregung dazu geben. Dieser ist dann auch für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften zuständig.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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