Waffen im Schützenverein


Das Tragen von Feuerwaffen ist in Deutschland wie in vielen anderen Ländern per Gesetz geregelt. Ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte darf der deutsche Normalbürger keine Feuerwaffe besitzen, geschweige denn, bei sich tragen. Ein richtiger Waffenschein wird zudem nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte beantragt werden, mit welcher es möglich ist, mit bestimmten, vorgeschrieben Waffen in einem privaten Schützenverein Schießübungen durchzuführen. Sportschützen haben sich zu Vereinen zusammengeschlossen, um ihrem Hobby „Feuerwaffen“ zu frönen.

Waffengattungen im Schützenverein

In einem Schützenverein wird mit unterschiedlichen Waffen geschossen. Einstiegswaffe ist zumeist die Luftpistole.
Herkömmliche, ältere Luftpistolen wurden noch manuell gespannt. Eine Version wurde gespannt, indem der Lauf in die Waffe hineingedrückt wurde. Damit wurde eine starke Feder unter Spannung gesetzt, welche mit einem starken Prellschlag das Projektil aus dem Lauf beförderte. Die zweite Version wurde gespannt, indem der Lauf abgeknickt und zurück in die normale Stellung gebracht wurde. Dabei wurde eine Feder mit einem Luftdruckkolben gespannt. Der dadurch entstehende Luftdruck sorgte für das Abfeuern der Waffe.
Moderne Luftpistolen sind einfacher zu bedienen. Dem Sportschützen stehen vier Versionen zur Auswahl. Er hat die Wahl zwischen der Luftpistole mit einem seitlichen Spannhebel, mit Pressluft oder CO2 betriebene Luftpistolen sowie der selbstkomprimierenden Luftpistole.
Mit diesen Waffen wird zum Einstieg auf eine Entfernung von 10 Metern auf recht große Zielscheiben geschossen, deren Mittelpunkt, die 10, einen Durchmesser von 11,5 mm hat. Mit der Luftpistole wird stehend freihändig geschossen, was bedeutet, die Pistole wird nur mit einer Hand gehalten.
Mit Luftpistolen werden überwiegend Diabolos mit einem Kaliber zwischen 4,48 und 4,52 mm verschossen.

Freie Waffen

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Freie Waffen



Luftgewehre im Schützenverein

Das Luftgewehr ist die nächste Stufe der Sportschützen. Auch hier hat der Schütze die Auswahl aus mehreren Systemen. Grundsätzlich werden alle Luftgewehre, auch wenn sie mit Gas betrieben sind, zu den Druckluftwaffen gezählt.
Im Bereich Luftgewehre hat der Schütze die Wahl zwischen Luftgewehren mit Federspeicher oder Gasdruckspeicher sowie CO2- und Druckluftsystemen. Die Druckluftsysteme werden noch unterteilt in Pump- und Pressluftsysteme.
Die Zieleinrichtungen der Luftgewehre bestehen im Allgemeinen aus Kimme und Korn. Wettkampfwaffen sind mit einem Diopter ausgestattet.
Mit diesen Waffen können Diabolos mit dem Kaliber 4,5 mm, Rundkugel mit dem Kaliber 4,4 mm oder Haar- oder Federbolzen verschossen werden.
Im Verein wird auf relativ kleine Schießscheiben geschossen. Die Entfernung zur Scheibe beträgt wie bei der Luftpistole 10 m. Auf der viel kleineren Scheibe für das Luftgewehrschießen beträgt der Durchmesser der 10 nur noch 0,5 mm.

Kleinkalibergewehre im Schützenverein

Die erste wirklich „scharfe“ Waffe ist das Kleinkalibergewehr. Ihr Kaliber beträgt bereits 5,6 mm. Mit diesem Kaliber werden handelsübliche Randfeuerpatronen verschossen. Kleinkalibergewehre sind als Einzellader oder mit einem Magazin erhältlich. Wettkampfwaffen, wie z. B. beim Biathlon, sind allerdings zumeist mit einem Magazin ausgestattet.
Die Ausstattungen der Waffe sind zumeist individuell auf die Bedürfnisse des Schützen abgestimmt. Er kann zwischen verschiedenen Modellen auswählen und seine Waffe zudem noch individuell seinen Ansprüchen entsprechend modifizieren lassen.
Die Visiereinrichtung besteht normalerweise aus Kimme und Korn oder Diopter.
Das Kleinkalibergewehr wird in den Vereinen zumeist für den sogenannten Dreistellungskampf verwendet. Hierbei wird in den Anschlägen liegend, kniend und stehend geschossen. Die Entfernung zum Ziel beträgt 50 Meter. Geschossen wird entweder auf feststehende Zielscheiben oder auf die laufende Scheibe. Die laufende Scheibe bewegt sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit von links nach rechts und zurück.

Großkalibrige Waffen im Schützenverein

Für jeden Sportschützen ist aber die großkalibrige Waffe die Königsdisziplin. In diesen Bereich fallen die großkalibrigen Gewehre wie Ordonnanzgewehr, Sportgewehr und das Unterhebel-Repetiergewehr. Zudem wird mit großkalibrigen Pistolen und Revolvern wie dem bekannten 357 MAG, 44 MAG sowie den Pistolen 9 mm und 45 ACP geschossen.
Diese Waffen werden in vielen verschiedenen Variationen von unterschiedlichen Herstellern angeboten. Weit verbreitet in Deutschland sind bei den Sportschützen Waffen der Herstellen Walther, Sig-Sauer sowie Smith and Wesson im Bereich der Pistolen und Revolver.
Im Bereich der Gewehre sind Hersteller wie Steyr, Sig-Sauer oder Winchester und Springfield sehr bekannt.

Waffenhersteller

Einer der bekanntesten Hersteller für Druckluftwaffen in Deutschland ist die Firma DIANA Mayer & Grammelspacher GmbH & Co.KG aus Rastatt. Sie bauen bereits seit 1890 Druckluftwaffen und sind heute im Bereich der Starrlaufgewehre, Kipplaufgewehre, Pistolen und Targethunter mit vielen unterschiedlichen Modellen tätig.
Ein weiterer Mitbewerber auf dem deutschen Markt ist die Firma Weihrauch aus Mellrichstadt. Sie liefert den Sportschützen ebenfalls hochpräzise Druckluftwaffen, welche immer dem neuesten Stand der Entwicklung angepasst sind.

Die Waffenhersteller der großkalibrigen Waffen sind den meisten Deutschen ein Begriff. Sig-Sauer zeichnet sich durch seine Lieferungen an die Bundespolizei aus, welche mit den 9-mm-Automatik-Pistolen von Sig-Sauer ausgerüstet ist. Die Firma Walther liefert ihre 9-mm-Pistole seit Menschengedenken an die Bundeswehr. Das zeugt bei beiden von hoher Qualität und Zuverlässigkeit.
Wer sich einmal die Produktpalette der Firma Smith & Wesson aus den USA anschaut, wird auch keine Fragen mehr über Zuverlässigkeit haben. Smith & Wesson hat eine schier unüberschaubare Produktpalette und ist einer der Dinos im Waffengeschäft.
Die Firma Steyr aus Österreich ist im Bereich der Hochpräzisionswaffen tätig. Unter anderem produzieren sie mit viel Erfolg Scharfschützengewehre für verschiedene Armeen, bei welchen diese Waffen als Snipergewehre eingesetzt werden.

Voraussetzungen für Verein und Schützen für den Umgang mit Waffen

Der Umgang mit Waffen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Speziell die Vereine haben hohe Auflagen, um den Schießsport auf ihren Anlagen durchführen zu können.
Zuerst einmal muss die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung eingehalten werden. Das Schießen auf der Anlage darf unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson durchgeführt werden, welche volljährig sein muss und durch den Schießsportverband qualifiziert sein muss. Für die Jugendarbeit mit Kindern muss eine besondere Qualifikation nachgewiesen werden.
Zudem muss der Verein einen Nachweis über betreffend der Schießhäufigkeit der Mitglieder erbringen. Austretende Mitglieder mit einer Waffenberechtigungskarte müssen der Behörde gemeldet werden, falls der Verein dem Mitglied eine Bedürfnisbescheinigung für die WBK ausgestellt hat.
Werden im Vereinsgebäude Waffen gelagert, dürfen diese niemals unbeaufsichtigt sein. Für die Aufbewahrung der Waffen bestehen unterschiedliche Richtlinien für Sicherheitsstufen, welche sich nach der Menge der gelagerten Waffen richten. Erlaubnispflichtige Munition muss in einem mit einem Stangenriegelschloss gesicherten Stahlblechschrank untergebracht sein.

Wer sich als Sportschütze betätigen möchte, muss nach dem deutschen Waffengesetz eine Waffenbesitzkarte beantragen. Dazu muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden, evtl. durch das Ausstellen einer Bescheinigung durch den Verein. Der Antragsteller muss volljährig sein, darf keine eingetragenen Vorstrafen haben und muss über einen guten Leumund verfügen.
Waffen und Munition müssen nach der Erteilung der WBK immer getrennt und in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Für die Waffe bekommt man zum Beispiel verschließbare Waffenkoffer.
Zudem darf die Waffe nur auf dem direkten Weg zum Wettkampfort und zurücktransportiert werden. Während des Transportes muss der Schütze sich mit Personalausweis oder Pass sowie mit seiner WBK ausweisen können.

Lagerung der Waffen

Waffenschrank

Waffenschrank für die Lagerung von Feuerwaffen

Die meisten Vereine bieten die Lagerung der Waffen im Vereinsheim an. Dort sind laut Gesetz die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen für die Waffenlagerung vorhanden. Allerdings gehen viele Vereine dem auch gerne aus dem Weg, da hier durch ein richtiges Waffenarsenal Einbrechern reiche Beute präsentiert wird.

Der Schütze darf seine Waffe mit Munition auch bei sich zu Hause lagern. Allerdings unter denselben Voraussetzungen wie im Vereinsheim. Waffe und Munition müssen getrennt in vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen untergebracht sein.

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