Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Vogelbergskreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Vogelbergskreis

In Vogelbergskreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
https://www.vogelsbergkreis.de/Kreisverwaltung-des-Vogelsberg.1.0.ht

Kreisverwaltung
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
info@vogelsbergkreis.de
Telefon: +49 6641 977-0
Telefax: +49 6641 977-336

Ansprechpartner

Steven Schulz
Gebäude: B – Raum: 105
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
steven.schulz@vogelsbergkreis.de
Telefon: +49 6641 977-143
Telefax: +49 6641 977-149

Wichtige Informationen zur Beantragung in Vogelbergskreis

Voraussetzungen für die Beantragung in Vogelbergskreis

die Vollendung des 18. Lebensjahres
die körperliche und geistige Eignung
der Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft
der Nachweis der erforderlichen Sachkunde
der Nachweis eines Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz der beantragten Waffe
der Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen

Kosten für die Beantragung in Vogelbergskreis

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Vogelbergskreis

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
Nachmittags Termin nur nach Vereinbarung!

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Vogelbergskreis

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