Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Ulm.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Ulm

In Ulm erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Stadtrat Ulm.


Stadtrat Ulm
Sattlergasse 2
89073 Ulm
Gewerbe-, Gaststätten- und Waffenangelegenheiten:
0731 161-3216

Wichtige Informationen zur Beantragung in Ulm

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Ulm

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Ulm

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 100€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Ulm

Mo-Fr: 08:00-12:30
Mo: 14:00-16:00
Do: 14:00-18:00

Weitere Terminvereinbarungen möglich

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Ulm

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

Merkblatt zum Kleinen Waffenschein

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