Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Stuttgart.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Stuttgart

In Stuttgart erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für öffentliche Ordnung.


Stuttgart Amt für Öffentliche Ordnung
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart

Wichtige Informationen zur Beantragung in Stuttgart

Das Antragsverfahren dauert rund 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Stuttgart

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Stuttgart

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 75€. Nach drei Jahren fällt alle drei Jahre zur Prüfung der Zuverlässigkeit eine Gebühr von 24€ an.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Stuttgart

Mo+Di+Mi+Fr: 08:30-13:00
Do: 08:30 – 15:30

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Stuttgart

Antragsformular für den Kleinen Waffenschein (PDF)

Merkblatt zum Kleinen Waffenschein (PDF – 14 KB)

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