Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Sömmerda.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Sömmerda

In Sömmerda erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.landkreis-soemmerda.de/

Anschrift:
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda

Besucheranschrift:
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda

Postfach:
Postfach 1215
99601 Sömmerda

Telefon:
+49 3634 354-350
(Bemerkung: Sekretariat)

Fax:
+49 3634 354-340
(Bemerkung: Sekretariat)

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Sömmerda

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Sömmerda

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Sömmerda

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Sömmerda

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr Dienstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Sömmerda

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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