Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Sigmaringen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Sigmaringen

In Sigmaringen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins beim Landratsamt.


Landratsamt
http://www.landkreis-sigmaringen.de/2274.php

Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
E-Mail: info@lrasig.de

Ansprechpartner

Voraussetzungen für die Beantragung im Sigmaringen

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Gefährdung
Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden

Wichtige Informationen zur Beantragung in Sigmaringen

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.

Kosten für die Beantragung im Sigmaringen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Sigmaringen

Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Sigmaringen

Für die Erteilung eines Waffenscheins müssen Sie dieselben Unterlagen vorlegen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Zusätzlich:

Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung

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