Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Schleswig-Flensburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Schleswig-Flensburg

In Schleswig-Flensburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei Ihrem Amt für Ordnungsangelegenheiten.


Kreis Schleswig-Flensburg Amt für Ordnungsangelegenheiten
http://www.schleswig-flensburg.de/Aktuelles-Service/Was-erledige-ich-wo-/Waffenschein-Kleiner-Waffenschein.php?object=tx%7C2120.4.1&ModID=10&FID=120.489.1&NavID=2120.36&ort=

Frau Kleinert
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621 87-213
Fax: 04621 87-626

Wichtige Informationen zur Beantragung in Schleswig-Flensburg

Wenn Sie den kleinen Waffenschein über den einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein beantragen, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Beantragung in Schleswig-Flensburg

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Schleswig-Flensburg

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€, für den normalen Waffenschein 150€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Schleswig-Flensburg

Montag bis Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 – 17:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Schleswig-Flensburg

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Austellung des kleineren Waffenscheins

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