Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Saar-Pfalzkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Saar-Pfalzkreis

In Saar-Pfalzkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
www.saarpfalz-kreis.de

Am Forum 1, 66424 Homburg

Telefon: (0 68 41) 1 04 – 0
Telefax: (0 68 41) 1 04 – 200

Ansprechpartner

Jörg Zimmermann
Am Forum 1, 66424 Homburg
Zimmer 322

Telefon: 0 68 41 / 1 04-83 30
Telefax: 0 68 41 / 1 04-72 39

Wichtige Informationen zur Beantragung in Saar-Pfalzkreis

Voraussetzungen für die Beantragung in Saar-Pfalzkreis

die Vollendung des 18. Lebensjahres
die körperliche und geistige Eignung
der Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft
der Nachweis der erforderlichen Sachkunde
der Nachweis eines Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz der beantragten Waffe
der Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen

Kosten für die Beantragung in Saar-Pfalzkreis

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Saar-Pfalzkreis

Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Saar-Pfalzkreis

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum euro Freuerwaffenpass

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