Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Saalekreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Saalekreis

In Saalekreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der unteren Waffen- und Sprengstoffbehörde.


Landkreis Saalekreis
Ordnungsamt
Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde
Domplatz 2
06217 Merseburg

E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de

Telefon: 03461/401204
03461/401212
03461/401238

Sprechzeiten

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Voraussetzungen für die Beantragung in Saalekreis

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.

Kosten für die Beantragung in Saalekreis

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Börde

Alle wichtigen Anträge des Landkreises Saalekreis
Antrag kleiner Waffenschein

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