Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Rhein-Taunuskreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Rhein-Taunuskreis

In Rhein-Taunuskreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.kreis-offenbach.de/

Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisverwaltung
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Telefon 06124 510-0

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Rhein-Taunuskreis

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Voraussetzungen für die Beantragung in Rhein-Taunuskreis

Mindestalter 18 Jahre; für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen durch Sportschützen 21 Jahre

Zuverlässigkeit

Persönliche (körperlich, geistige) Eignung

Sachkunde

Bedürfnis (z. B. als Sportschütze, Jäger, Sammler, etc.)

Kosten für die Beantragung in Rhein-Taunuskreis

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Rhein-Taunuskreis

Mo 8:00 – 12:00
Di 8:00 – 12:00 14:00 – 18:00
Mi 8:00 – 12:00
Do 8:00 – 12:00
Fr 8:00 – 12:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Rhein-Taunuskreis

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffenrecht (WaffG)
je nach Art der Beantragung: Bedürfnisbschenigung des Vereines ggf. über regionalen Verband
Sachkundenachweis
gültiger Jagdschein oder bereits vorhandene Waffenbesitzkarte

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