Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Rems-Murr-Kreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Rems-Murr-Kreis

Im Rems-Murr-Kreiserfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizei-Kreis-Behörde.


Kontakt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Recht und Ordnung
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
in Waiblingen, Backnang und Schorndorf

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner

Fachbereichsleitung
Frau Karsten
07151 501-1381
07151 501-1152
r.karsten(@)rems-murr-kreis.de

Ansprechpartner im Waffen- und Sprengstoffwesen
Frau Wößner
07151 501-1580
07151 501-1152
w.woessner(@)rems-murr-kreis.de

Frau Ilg
07151 501-1169
07151 501-1152
c.ilg(@)rems-murr-kreis.de

Herr Körl
07151 501-1298
07151 501-1152
s.koerl(@)rems-murr-kreis.de

Frau Karsten
07151 501-1381
07151 501-1152
r.karsten(@)rems-murr-kreis.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Rems-Murr-Kreis

-zum Erwerb und Besitz sind nur Personen berechtigt welche das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben

-Besitz bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über einen Gegenstand wie in diesem Fall einer Waffe

-Erwerben heißt, edie Waffe gelangt in den persönlichen Besitz z.B. durch einen Kauf oder eine Schenkung oder eine sonstige Form der Überlassung selbst wenn dies nur für kurze Zeit der Fall ist für

-selbst Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen verursachen daher ist eine solche Waffe stets so aufzubewahren, dass Personen unter 18 Jahren insbesondere Kinder keinen Zugang hierzu haben

-das Führen einer Schreckschuss, Reizstoffoder Signalwaffe bedarf eines Kleinen Waffenscheines

Kosten für die Beantragung in Rems-Murr-Kreis

Für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins beträgt die Verwaltungsgebühr 62,00 Euro.

Voraussetzungen für die Beantragung im Rems-Murr-Kreis

Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis (Ausnahme: Bei Erben wird derzeit kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis gefordert.) Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch die Dienststelle überprüft. Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Rems-Murr-Kreis

Antrag kleiner Waffenschein
Homepage Polizei Kreisbehörde hier finden sie alle weiteren Dokumente

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