Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Neustadt und die zuständigen Mitarbeiter.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Neustadt

In Neustadt erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße.


Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
http://www.neustadt.eu/index.php?La=1&NavID=1341.35&object=tx|1441.1045.1&ModID=9&FID=1441.2098.1
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon 06321 855-0
E-Mail info@stadt-nw.de

Voraussetzungen für die Beantragung in Neustadt an der Weinstraße

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Neustadt an der Weinstraße

Mo,Di,Mi,Fr 08:30 – 12:00
Do 14:00 – 18:00

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