Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Neumünster.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Neumünster

In Neumünster erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei Ihrem Amt für Ordnungsangelegenheiten .


Amt für Ordnungsangelegenheiten
http://www.neumuenster.de/cms/index.php?article_id=2045
Peter Eggers
Großflecken 59
D-24534 Neumünster
Telefon: 04321 942-24 83
Telefax: 04321 942-25 21

Wichtige Informationen zur Beantragung in Neumünster

Wenn Sie den kleinen Waffenschein über den einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein beantragen, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Beantragung in Neumünster

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Neumünster

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Neumünster

Montag, Mittwoch, Donnerstag & Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag ausserdem von 14.30 – 17.30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Neumünster

Nicht verfügbar.

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