Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Münster.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Münster

In Münster erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizei Münster.


Polizeipräsidium Münster
–  ZA 1.2 –  Waffenrecht
Friesenring 43
48147 Münster
Telefax:  0251 275-1219
E-Mail: poststelle.muenster@polizei.nrw.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Münster

Das Verfahren dauert i.d.R 3 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Münster

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Münster

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€, für den normalen Waffenschein 150€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Münster

Mo-Do: 08:00-12:00
Mi: 13:00-15:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Münster

Antrag auf Waffenbesitzkarte allgemein (Sportschütze, Jäger Kurzwaffe, Segler usw.)
Antrag Langwaffe für Jäger, Erben
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge
Anzeige über den Erwerb / Überlassen von Schusswaffen
Kleiner Waffenschein (§10 Abs. 4 S.4 WaffG)
Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses, sowie Eintragung einer/mehrerer Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass
Ausnahmeerlaubnis zum Schießen durch Minderjährige (unter 12 J.) auf Schießstätten (§ 27 Abs. 4 WaffG)
Hinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Antrag auf Ausnahme von der Blockierpflicht

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