Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Mönchengladbach.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Mönchengladbach

In Mönchengladbach erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizei Mönchengladbach.


Polizeipräsidium Mönchengladbach
Zentrale Aufgaben – Waffenrecht
Postfach 101851
41018 Mönchengladbach

Wichtige Informationen zur Beantragung in Mönchengladbach

Ab Donnerstag, dem 19.05.16, finden Bürger, die ihre waffenrechtlichen Angelegenheiten erledigen wollen, die Dienststelle weiterhin an der Theodor-Heuss-Straße 149, jedoch dann im Gebäude „N“ im hinteren Teil der Liegenschaft. Vor dem Eingang befinden sich auch Parkplätze für Besucher.

Voraussetzungen für die Beantragung in Mönchengladbach

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Mönchengladbach

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€, für den normalen Waffenschein 150€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Mönchengladbach

Mo-Fr: 08:30-12:00
Di+Do 13:00-15:00

Weitere Terminvereinbarungen möglich

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Mönchengladbach

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum Kleinen Waffenschein

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