Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Ludwigsburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Ludwigsburg

In Ludwigsburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Landratsamt.


Landratsamt
http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/spezielle-menuesinhalte/allgemeine-info-s/kontakt/

Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396

Ansprechpartner

Buchstabenkreis Ansprechpartner Telefon
A – L Peter Früh
Martin Schrade

07141 144-2090
07141 144-2348

M – Z Anke Greco
Thomas Kögele 07141 144-2343
07141 144-2342

E-Mail: kreispolizeiangelegenheiten(at)landkreis-ludwigsburg.de

Voraussetzungen für die Beantragung in Ludwigsburg

für die Erteilung eines Waffenscheins:

Alter
grundsätzlich: Vollendung des 18. Lebensjahres
für Sportschützen, die großkalibrige Waffen erwerben wollen oder besitzen: Vollendung des 21. Lebensjahres
bis zum 25. Lebensjahr ist ein ärtzliches Zeugnis vorzulegen.
Zuverlässigkeit
Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind (genauere Ausführungen dazu stehen im § 5 Waffengesetz).
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind. Auch dürfen nicht in der Person liegende Gründe vorliegen, mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgegangen wird (nähere Informationen stehen im § 6 Waffengesetz).
Sachkundenachweis
Den erforderlichen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition können Sie durch eine Prüfung beim zuständigen Regierungspräsidium erlangen. In bestimmten Fällen kann die Sachkunde auf andere Weise (z.B. durch die Jägerprüfung oder für Sportschützen durch Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes) nachgewiesen werden.
Nachweis eines Bedürfnisses
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, vor allem als wesentlich gefährdete Person, Waffenhersteller oder -händler sowie als Bewachungsunternehmer ergeben.

Wichtige Informationen zur Beantragung in Ludwigsburg

Eine Erlaubnis zum Führen von (bestimmten) Schusswaffen erhalten Sie höchstens für die Dauer von drei Jahren.

Die Geltungsdauer kann jeweils um längstens drei Jahre verlängert werden. Können Sie nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachweisen, wird die Geltungsdauer kürzer bemessen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt, wenn Sie ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachweisen können.

Kosten für die Beantragung in Ludwigsburg

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Ludwigsburg

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Ludwigsburg

Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass) nur bei direkter Antragsstellung auf dem Landratsamt.
Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Nachweis, dass Sie eine Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro (pauschal für Sach- und Personenschäden) abgeschlossen haben
eventuell (auf unsere Anforderung) ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis über Ihre persönliche Eignung

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