Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Südliche Weinstraße und die zuständigen Mitarbeiter.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Südliche Weinstraße

Im Landkreis Südliche Weinstraße erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.


Kreisverwaltung Landkreis Südliche Weinstraße
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/anfahrt.php
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon 06341 940-0
Telefax 06341 940-500
E-Mail info@suedliche-weinstrasse.de

Frau Monika Hünich
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon 06341 940-319
Telefax 06341 940-516
E-Mail monika.huenich@suedliche-weinstrasse.de

Frau Ulrike Kaas
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon 06341 940-332
Telefax 06341 940-516
E-Mail ulrike.kaas@suedliche-weinstrasse.de

Wichtige Information zum Waffenschein im Landkreis Südliche Weinstraße

Der Waffenschein berechtigt Sie dazu eine Waffe außerhalb Ihres Grundstücks zu führen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Donnersbergkreis

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Donnersbergkreis

Mo – Fr: 08:30 – 12:00
Do: 14:00 – 17:30

Weitere Terminmöglichkeiten nach Absprache

Wichtige Formulare für die Beantragung im Landkreis Südliche Weinstraße

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines „kleinen“ Waffenscheins

seers cmp badge