Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Meißen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt Meißen.


Ordnungsamt Meißen
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/behoerden.do;jsessionid=3h9r9Ucb3ixvbXryjAjg8bAg.zufi2_1?action=showdetail&modul=BHW&id=122952!0
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Telefon 03521 725-1421
Telefax 03521 725-1400
E-Mail ordnungsamt@kreis-meissen.de

Herr Gunter Wolf
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Telefon 03521 725-1421
Telefax 03521 725-1400
E-Mail ordnungsamt@kreis-meissen.de

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Meißen

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Meißen

Die Kosten für den Waffenschein betragen 135€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Meißen

Mo: 07:30 – 12:00
Di: 07:30 – 12:00 14:00 – 18:00
Mi: geschlossen
Do: 07:30 – 12:00 14:00 – 17:00
Fr: 07:30 – 12:00

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