Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Haßberge.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Haßberge

Im Landkreis Haßberge erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Waffenrecht.


Amt für Waffenrecht
http://www.hassberge.de/468.html

Edith Leisentritt
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 27-187
Telefax: 09521 27-340
E-Mail: edith.leisentritt@landratsamt-hassberge.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Haßberge

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Haßberge

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Haßberge

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Haßberge

Montag bis Freitag von 8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag außerdem von 14.00 – 17.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Haßberge

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

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