Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Erding.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Erding

Im Landkreis Erding erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Waffen- und Sprengstoffrecht Landratsamt Erding.


Amt für Waffen- und Sprengstoffrecht Landratsamt Erding
http://www.landkreis-erding.de/Verkehr-Sicherheit/OeffentlicheSicherheit/Waffenrecht.aspx

Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Telefon: 08122 58-1201
Telefax: 08122 58-1288
E-Mail: waffenrecht@lra-ed.de

Ansprechpartner

Daniela Gröber
Telefon: 08122 58-1201
Telefax: 08122 58-1288 219

Katrin Wandinger
Telefon: 08122 58-1207
Telefax: 08122 58-1288 219

Simone Kaiser
Telefon: 08122 58-1395
Telefax: 08122 58-1288 215

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Erding

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Erding

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Erding

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Erding

Montag bis Freitag von 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag außerdem von 14 – 17 Uhr

Terminvereinbarungen
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag von 7.00 – 13.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Erding

Nicht verfügbar.

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